Offene Fragen der Initiative zur Ortsumfahrung Feuersbrunn und Wagram
16.08.18 16:37
Offene Fragen der Initiative Transit.Stopp.Wagram zu einer Ortsumfahrung Feuersbrunn und Wagram
Stand: 16.8.2018
Anlässlich der Aussendung der MG. Grafenwörth zu einer - angeblich bereits mit dem Land NÖ abgestimmten - Umfahrungsstraße für die Ortschaften Wagram und Feuersbrunn (Grafenwörth aktuell vom Juli 2018) fällt uns auf, dass hier noch zahlreiche Widersprüche und Fragen zu klären sind. Wir ersuchen daher um Beantwortung der nachfolgenden Fragen und um Veröffentlichung der zugrundeliegenden Daten und Fakten:
Stand: 16.8.2018
Anlässlich der Aussendung der MG. Grafenwörth zu einer - angeblich bereits mit dem Land NÖ abgestimmten - Umfahrungsstraße für die Ortschaften Wagram und Feuersbrunn (Grafenwörth aktuell vom Juli 2018) fällt uns auf, dass hier noch zahlreiche Widersprüche und Fragen zu klären sind. Wir ersuchen daher um Beantwortung der nachfolgenden Fragen und um Veröffentlichung der zugrundeliegenden Daten und Fakten:
- Wurden im Planungsprozess zur Umfahrung von Feuersbrunn und Wagram in einer strategischen Umweltprüfung die Auswirkungen auf die Nachbarorte Fels, Gösing am Wagram und Stettenhof berücksichtigt?
- Wenn ja - mit welchem Ergebnis? Wenn nein - warum nicht?
- Ist die der Planung zugrunde gelegte gesamte Fahrbahnbreite von über 7,5 m gewählt worden, um eine (spätere) Überführung in einen höherrangigen Verkehrsträger zu ermöglichen?
- Gedenkt der NÖ. Straßendienst, eine spätere Umwandlung der "rein örtlichen Umfahrung Feuersbrunn" zu einer neuen Landesstraßen-Trasse auszuschließen? Wenn ja – wie?
- Liegt der empfohlenen Trassenentscheidung an der Gemeindegrenze zu Fels am Wagram auch ein großräumiger Variantenvergleich zugrunde, der auch eine Abwägung der Verbindung von B4 und S5 bei Absdorf enthält, zugrunde?
- Wenn ja – mit welchem Ergebnis? Wenn nein – warum nicht?
- Inwieweit wird die im Mai 2018 vorgestellte Waldviertelautobahn auch für die Begehrlichkeiten aus den Bezirken Horn und Hollabrunn nach einer höherrangigen Verkehrsverbindung nach Westen Entlastung bringen?
- Könnte sich damit eine vor Jahren diskutierte höherrangige Straßenverbindung über Gösing und Stettenhof als nicht mehr notwendig erweisen?
- Warum wird bei der vom Bgm. der MG. Grafenwörth kolportierten Straßenplanung (Ortsumfahrung Feuersbrunn) vom NÖ Straßendienst von einem „Lückenschluss von zwei Gemeindestraßen“ gesprochen, obwohl zwei höherrangige Straßen (L 113 mit B 34) verbunden werden sollen?
- Liegt dieser – angeblich vom Land NÖ. beauftragten - Straßenplanung ein Gesamtverkehrskonzept zugrunde, das den Klimaschutzzielen und einer nachhaltig umweltverträglichen Verkehrsentwicklung gerecht wird, und in dem auch Alternativen zu dieser lokalen Investition zugunsten des LKW-Transits untersucht wurden?
- Wie hoch wird der Finanzierungsanteil des Landes NÖ. dafür voraussichtlich sein?
- Wie wird diese Höhe begründet, wenn hier nur ein „gemeindeinternes“ Interesse zugrunde liegt?
- Wenn schon in Grafenwörth aktuell offen gesagt „LKW-Fahrverbote und Tonnagebeschränkungen“ als „beste Lösung“ gegen den LKW Transit durch Ortsgebiete erkannt werden (siehe Aussendung von Bgm. Riedl zum bevorstehenden Gemeinderatsbeschluss) – warum soll eine solche nur für Feuersbrunn gelten und nicht auch für andere Ortschaften an der aktuellen Maut-Fluchtroute?
- Eine Entlastung der Ortschaften Gösing und Stettenhof vom LKW-Transit aus dem Hollabrunner Bezirk nach St. Pölten und umgekehrt (durch Verordnung eines LKW- Fahrverbotes >3,5 t, ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) wurde als „für die Wirtschaft nicht zumutbar“ bezeichnet und abgelehnt:
- Welche Branchen/Betriebe waren mit „die Wirtschaft“ gemeint?
- Aus welchen Parametern wurde die „Zumutbarkeit“ ermittelt und welche Variantenvergleiche sind hierfür angestellt worden?