Anwort Büro Schleritzko zur Umfahrung Feuersbrunn
27.08.18 09:50
St. Pölten, am 27. August 2018
B. Schleritzko-ST-362/001-2018
Sehr geehrter Herr Blauensteiner!
Zu Ihrem werten, an Herrn Landesrat Ludwig Schleritzko gerichteten E-Mail vom 17. dieses Monats betreffend „Umfahrung Feuersbrunn“ darf ich Ihnen nachstehend den Inhalt einer Presseaussendung des NÖ Straßendienstes in dieser Angelegenheit Vom 3. dieses Monats übermitteln:
NÖ Straßendienst plant keine Landesstraßen-Umfahrung für Feuersbrunn und Wagram
Zur jüngsten Diskussion, vor allem in der Marktgemeinde Grafenwörth, stellt der NÖ Straßendienst klar, dass keine Landesstraßen-Umfahrung für Feuersbrunn und Wagram/Wagram geplant wird.
Auf Initiative und Ersuchen der Marktgemeinde Grafenwörth hat der NÖ Straßendienst die Basis für die technische Umsetzbarkeit eines Lückenschlusses von zwei Gemeindestraßen in den KGs Feuersbrunn, Wagram und Grafenwörth geprüft.
Diese Überlegungen sind nicht die Grundlage einer Landesstraßenumfahrung. Sie dienen ausschließlich einer möglichen Berücksichtigung einer Gemeindestraße in der Raumordnung durch die Markgemeinde Grafenwörth.
Ich hoffe, dass Ihnen, sehr geehrter Herr Blauensteiner, mit dieser Information zu Ihrem werten E-Mail behilflich sein kann und verbleibe
mit besten Grüßen
Gerhard Noe eh.
B. Schleritzko-ST-362/001-2018
Sehr geehrter Herr Blauensteiner!
Zu Ihrem werten, an Herrn Landesrat Ludwig Schleritzko gerichteten E-Mail vom 17. dieses Monats betreffend „Umfahrung Feuersbrunn“ darf ich Ihnen nachstehend den Inhalt einer Presseaussendung des NÖ Straßendienstes in dieser Angelegenheit Vom 3. dieses Monats übermitteln:
NÖ Straßendienst plant keine Landesstraßen-Umfahrung für Feuersbrunn und Wagram
Zur jüngsten Diskussion, vor allem in der Marktgemeinde Grafenwörth, stellt der NÖ Straßendienst klar, dass keine Landesstraßen-Umfahrung für Feuersbrunn und Wagram/Wagram geplant wird.
Auf Initiative und Ersuchen der Marktgemeinde Grafenwörth hat der NÖ Straßendienst die Basis für die technische Umsetzbarkeit eines Lückenschlusses von zwei Gemeindestraßen in den KGs Feuersbrunn, Wagram und Grafenwörth geprüft.
Diese Überlegungen sind nicht die Grundlage einer Landesstraßenumfahrung. Sie dienen ausschließlich einer möglichen Berücksichtigung einer Gemeindestraße in der Raumordnung durch die Markgemeinde Grafenwörth.
Ich hoffe, dass Ihnen, sehr geehrter Herr Blauensteiner, mit dieser Information zu Ihrem werten E-Mail behilflich sein kann und verbleibe
mit besten Grüßen
Gerhard Noe eh.